Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

Stand 16.3. 14:30 Uhr.
Stundungen und Herabsetzungen: Sonderregelungen betreffend Coronavirus

Aufgrund der gehäuft auftretenden Infektionen mit dem SARS-CoV–Virus („neuartiges Coronavirus“) sowie den damit 

einhergehenden behördlichen Einschränkungen des täglichen Lebens kann es zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen kommen kann.

Sämtliche Anträge, die die unten angeführten Maßnahmen betreffen, sind sofort zu bearbeiten.Voraussetzung für die Anwendung der unten angeführten Maßnahmen ist in allen Fällen, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine SARS-CoV–Virus-Infektion zurückzuführen ist.

Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020

  • Herabsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen
  • Nichtfestsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen
  • Abstandnahme von der Festsetzung von Nachforderungszinsen

Abgabeneinhebung

  • Stundung und Entrichtung in Raten: Wir können für Sie bei ihrem Finanzamt beantragen, das Datum der Entrichtung einer Abgabe hinauszuschieben (Stundung) oder deren Entrichtung in Raten zu gewähren.
  • Stundungszinsen: Wir können für Sie bei ihrem Finanzamt anregen, von der Festsetzung der anfallenden Stundungszinsen abzusehen.
  • Säumniszuschläge: Wir können für Sie bei ihrem Finanzamt beantragen, einen verhängten Säumniszuschlag herabzusetzen oder nicht festzusetzen.

Glaubhaftmachung

Liegt auf Grund der SARS-CoV–Virus-Infektion eine Ertragseinbuße vor, die sich auf die Höhe der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 auswirkt und/oder liegt ein dadurch verursachter Liquidationsengpass vor, kann die Glaubhaftmachung folgendermaßen erfolgen:

Herabsetzung von Vorauszahlungen (Textbaustein):
Ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt, dass die bisherige Festsetzung von Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2020 zu hoch ist. Ich habe die Auswirkungen der SARSCoV-2-Virus-Infektion auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage für 2020 sorgfältig abgeschätzt und beantrage …..

Abgabeneinhebung (Textbaustein)
Ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der der SARS-CoV–Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt. Ich beantrage daher ……