Entschädigung durch Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen um einen eventuellen Anspruch geltend zu machen.
Beim Finanzamt können folgende Anbringen eingereicht werden:
- Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen 2020
- Stundung und Ratenzahlung von offenen Rückständen und laufenden Abgaben
- Stundungszinsen und Säumniszuschläge werden nicht festgesetzt bzw. herabgesetzt
Bei der SVS können folgende Anbringen eingereicht werden:
- Herabsetzung der Beitragsgrundlagen 2020
- Stundungsantrag von offenen Rückständen und laufenden Beiträgen
- Antrag auf Ratenzahlung
- Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
Folgende Maßnahmen (Hilfen) sind noch in Arbeit:
- Bankgarantien für große Unternehmen
- Direktkredite für betroffene Unternehmen durch die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes
- Härtefonds (Bargeldhilfen) für KMU, EPU, Familienbetriebe und Selbständige