Aufwandsentschädigung bei Impfungen – Auswirkungen bei Kammerumlage und Wohlfahrtsfonds

Die Aufwandsentschädigungen für Impfungen sind derzeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei zu behandeln. Für den steuerpflichtigen Teil gibt es im Rahmen der Kammerumlage und dem Beitrag zum Wohlfahrtsfonds Folgen:

Der steuerpflichtige Teil der Aufwandsentschädigung für Impfungen ist nach Abzug von Betriebsausgaben Teil des zu versteuernden Einkommens. Demnach ist dies gemäß § 1 Abs. 2 der Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien ein Teil der Bemessungsgrundlage zur Kammerumlage. Folglich ist dies gemäß Teilabschnitt I Abs. 1 der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien auch ein Teil der Bemessungsgrundlage zum Beitrag für den Wohlfahrtsfonds.