Alte Kontoverbindungen der Finanzämter mit 01.10.2021 gelöscht

Mit 01.10.2021 werden Überweisungen an die Finanzämter, die an die bereits geschlossenen Bankkonten mit der BLZ 60000 adressiert sind, nicht mehr automatisch auf die aktuellen Konten der Finanzämter weiter geleitet.

Bitte überprüfen Sie daher Ihre Vorlagen auf die aktuellen Empfängerkonten der jeweiligen für Sie zutreffenden Finanzämter. Eine Liste der Konten finden sie hier. Sollten Zahlungen nach dem 30.09.2021 nicht auf das korrekte Konto gezahlt werden, erfolgt eine Rückleitung, die zu Spesen und wegen verspäteter Zahlung auch zu Säumniszuschlägen führen kann.

Dokument

Finanzamt Österreich