Erinnerung Härtefallfonds

Mit 31. Oktober 2021 endet die Frist zur Antragstellung für den Zuschuss aus dem Härtefallfonds für die drei Betrachtungszeiträume Juli, August und September 2021.

Ein-Personen-Unternehmen (darunter fallen auch selbständige Pflegerinnen und Pfleger), Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern, neue Selbständige und freie Dienstnehmer sind berechtigt den Antrag auf den Härtefallfonds zu stellen. Die Unterstützung für die Auszahlungsphase 3 können Unternehmer für den Zeitraum von 1.7.2021 bis 30.9.2021 beantragen, wenn im jeweiligen Betrachtungszeitraum ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % eingetreten ist oder die laufenden Kosten infolge der COVID-19-Pandemie nicht gedeckt werden konnten. Das maximale Ausmaß der Abgeltung des Nettoeinkommensentgangs pro Betrachtungszeitraum (Monat) beträgt 2.000 Euro, mindestens jedoch 600 Euro pro Betrachtungszeitraum. Bei Nebeneinkünften über 2.000 Euro erfolgt keine Förderung. Für jeden der drei Betrachtungszeiträume ist bis längstens 31. Oktober 2021 ein eigener Antrag über die Homepage der WKO zu stellen. Dafür ist die Identifizierung durch Handy-Signatur erforderlich.