Verlängerung Härtefallfonds (Phase 4)

Der Härtefallfonds, der grundsätzlich dann zusteht, wenn ein Einkommensrückgang von mindestens 40% vorliegt oder laufende Kosten nicht länger gedeckt werden können, soll ebenfalls für die Zeit November 2021 bis März 2022 verlängert werden.

Die Ersatzrate beträgt 80% zzgl € 100 des Nettoeinkommens­entgangs, wobei der maximale Rahmen bei € 2.000 liegt. Anspruchsberechtigte erhalten für die Lockdown-Monate November und Dezember 2021 mindestens € 1.100, Anfang 2022 dann mindestens € 600. Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30%, Anfang 2022 dann 40% im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen.