Newsletter August 2022

Unser monatliches Update rund um alle aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Steuer und Wirtschaft. So bleiben Sie und Ihr Unternehmen immer auf dem Laufenden.
Umwandlung von Miteigentum in Wohnungseigentum

Umwandlung von Miteigentum in Wohnungseigentum

Wird ein Wohnhaus erstmalig parifiziert und werden die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, kommt es zu einer Umwandlung des bisherigen Miteigentums bzw. Alleineigentums in Wohnungseigentum. Bei der Begründung von Wohnungseigentum sind zahlreiche steuerliche Aspekte zu beachten.

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Das Teuerungs-Entlastungspaket im Überblick

Der Nationalrat hat im Juni 2022 ein Teuerungs-Entlastungspaket beschlossen. Dies umfasst zahlreiche Maßnahmen, um die Teuerungen abzufedern.

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Das Teuerungs-Entlastungspaket im Überblick
Anpassung von Familienleistungen an ausländisches Preisniveau EU-rechtswidrig

Anpassung von Familienleistungen an ausländisches Preisniveau EU-rechtswidrig

Seit 2019 war eine Anpassung von Familienleistungen für Kinder, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, an den dortigen Lebenshaltungsindex vorgesehen. Betroffen waren somit EU-Bürger:innen, die in Österreich arbeiten und deren Kinder im EU-Ausland leben. In einem aktuellen Erkenntnis hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun festgestellt, dass diese Indexierung gegen europäisches Recht verstößt. Österreich muss den Betroffenen die gekürzten Beträge rückerstatten.

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Keine Pflichtversicherung als freie:r Dienstnehmer:in bei Vorliegen wesentlicher Betriebsmittel

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte fest, dass sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bei der Beurteilung von Dienstverhältnissen nicht ausreichend mit dem Begriff der „wesentlichen eigenen Betriebsmittel“ auseinandergesetzt hat.

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Keine Pflichtversicherung als freie:r Dienstnehmer:in bei Vorliegen wesentlicher Betriebsmittel
Zuschuss zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit von Dienstnehmer:innen

Zuschuss zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit von Dienstnehmer:innen

Dienstgeber:innen, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich ein Jahr vor Beginn der Entgeltfortzahlung nicht mehr als 50 Dienstnehmer:innen beschäftigen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen von der AUVA einen Zuschuss, wenn die Dienstnehmer:innen arbeitsunfähig sind.

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