Weitere Begünstigungen beim Kauf von E- Fahrzeugen

Ab 2023 können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen beim Kauf bzw. bei der Nutzung von Elektro-Fahrzeugen von weiteren abgabenrechtlichen Begünstigungen profitieren. Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren oder Hybrid-Fahrzeugen fallen für die Privatnutzung von E-Autos, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, keine Lohnabgaben an (Sachbezugswert von 0 EUR). Auf solche Fahrzeuge wird auch keine Normverbrauchsabgabe (NoVA) erhoben und sie sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

Weitere Vorteile für Arbeitgeber:innen:

1) Die Nutzung von Elektrofahrzeugen ist abgabenrechtlich attraktiv, da deren Privatnutzung im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen mit CO2-Emission abgabenfrei gewährt werden kann. Für Elektrofahrzeuge mit Range Extender oder Hybrid-Fahrzeugen ist weiterhin ein Sachbezug in Abhängigkeit von den CO2-Emissionswerten anzusetzen.

2) Wird Arbeitnehmer:innen anstatt eines bisher zustehenden Geldbetrages ein Elektrofahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, liegt eine sog. „Bezugsumwandlung“ vor. Diese führt in der Regel ebenfalls zu keinem steuerpflichtigen Sachbezug, allerdings bleibt voraussichtlich eine Beitragspflicht in der Sozialversicherung erhalten.

3) Zusätzlich ist die Kostenübernahme für die Ladung der E-Fahrzeuge (auch E-Bikes und E-Mopeds) durch Arbeitgeber:innen steuerlich attraktiv: Trägt der/die Arbeitgeber:in die Kosten direkt oder können private E-Fahrzeuge am Firmengelände kostenlos geladen werden, fallen für diesen Vorteil ohne Obergrenze keine Abgaben an. Die abgabenfreie Erstattung der Ladekosten an Arbeitnehmer:innen ist zeitlich begrenzt bis Ende 2025 mit einem Betrag von 30 EUR pro Monat möglich, wenn deren Ladeeinrichtungen nachweislich nicht in der Lage sind, eine exakte Kostenzuordnung zu einem bestimmten Fahrzeug vorzunehmen. Zusätzlich können Arbeitgeber:innen die Anschaffung einer Wallbox mit bis zu 2.000 EUR abgabenfrei unterstützen.

4) Elektrofahrzeuge bieten auch umsatzsteuerliche Vorteile. Emissionsfreie Elektrofahrzeuge Arbeitgeber:innen berechtigen grundsätzlich zum Vorsteuerabzug. Der volle Vorsteuerabzug ist jedoch mit Bruttoanschaffungskosten von 40.000 EUR gedeckelt und entfällt bei Kosten von mehr als 80.000 EUR zur Gänze (auch bei Leasingfahrzeugen). Laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen berechtigen in den meisten Fällen unabhängig von den Anschaffungskosten zum Vorsteuerabzug. Für die Privatnutzung von Firmen-Elektroautos durch Mitarbeitende kommt es trotz Vorsteuerabzugsberechtigung zu keiner laufenden Umsatzsteuerbelastung, da der Sachbezugswert (von 0 EUR) als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.

5) Für Arbeitgeber:innen, die ihre Arbeitnehmer:innen in Bezug auf E-Mobilität ohne eigene Fahrzeuge unterstützen möchten, gibt es ab 2023 eine weitere Option: E-Carsharing (gilt auch für Sharing-Modelle von Fahr- und E-Krafträdern). Zuschüsse für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing-Modellen können bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr gewährt werden. Der Zuschuss muss dabei allerdings direkt an den Carsharing-Anbieter oder in Form von Gutscheinen geleistet werden.

Weitere Vorteile für Privatpersonen: 

1) Das Klimaschutzministerium und die Autoimporteure haben die E-Mobilitätsförderung am Montag, den 30. Januar 2023, erneut aufgelegt. Für den Kauf eines Elektroautos erhalten Privatpersonen eine Förderung von 5.000 Euro. Die Anträge können ab sofort unter umweltfoerderung.at gestellt werden. Insgesamt stehen für die E-Mobilitätsoffensive dieses Jahr 95 Millionen Euro zur Verfügung.

2) Die private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro für Wallboxen und mit 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert. Eine betriebliche Ladeeinrichtung wird mit bis zu 30.000 Euro subventioniert.

3) Der Kauf eines E-Motorrads wird mit bis zu 1.900 Euro gefördert. Für Plug-in-Hybride gibt es Änderungen bei der Förderung und es wurde eine eigene Förderschiene für Regionen mit wenigen E-Ladestationen eingerichtet. Die Anträge für die Förderungen sind unter umweltfoerderung.at ab sofort möglich. Plug-in-Hybride müssen seit Jahresbeginn 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, um für eine Förderung von 2.500 Euro infrage zu kommen (früher waren 50 Kilometer ausreichend).