Energiekostenausgleichsgesetz 2022
Für den Zeitraum bis 2023 wurde die Vorausvergütung auf 25% des Vergütungsbetrags des vorangegangenen Vergütungszeitraumes angehoben.
Folgende Punkte sind in dem Maßnahmenpaket unter anderem enthalten:
Die Pendler:innenpauschale wird befristet um 50% erhöht; diese Regelung wird von Mai 2022 bis Juni 2023 gelten. Die Pendler:innenpauschale beträgt daher monatlich:
Kleine Pendler:innenpauschale
20 km – 40 km € 87,00
40 km – 60 km € 169,50
über 60 km € 252,00
Große Pendler:innenpauschale
2 km – 20 km € 46,50
20 km – 40 km € 184,50
40 km – 60 km € 321,00
über 60 km € 459,00
Der Pendler:inneneuro wird für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 vervierfacht auf jährlich € 8 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, wird die Rückerstattung der Sozialversicherung um € 100 erhöht.
Aufgrund der gestiegenen Energiepreise kommt es zu einer Senkung der Erdgasabgabe und der Elektrizitätsabgabe. Die Abgaben werden ebenfalls zeitlich bis 30.6.2023 befristet auf das europäische Mindestbesteuerungsniveau gesenkt
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können eine Agrardieselvergütung für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 in Höhe von 7 Cent je Liter beantragen. Der Antrag auf Vergütung ist für den gesamten Vergütungszeitraum bei der Agrarmarkt Austria frühestens ab 1.9.2022 und spätestens bis 31.10.2022 zu stellen. Beträge unter € 50 werden nicht ausbezahlt.
Tipp: Unabhängig von diesen gesetzlichen Entlastungen können laut einer Information des Finanzministeriums unter bestimmten Voraussetzungen die ESt- bzw. KöSt-Vorauszahlungen für 2022 herabgesetzt werden - etwa, wenn glaubhaft gemacht wird, dass es sich um einen Betrieb handelt, bei dem der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten mehr als 3% beträgt. Wir prüfen gerne, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind.
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