European Sustainability Reporting Standards

Am 22. November 2022 übergab die EFRAG der Europäischen Kommission die ersten Entwürfe ("Set 1") der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) und legte damit den Grundstein für die standardisierte gemeinsame Sprache für nachhaltigkeitsbezogene Angelegenheiten in ganz Europa, wie sie in der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) gefordert wird.

Wovon reden wir hier?

Die ESRS werden die Standards sein, die in der Europäischen Union für alle Unternehmen, die Nachhaltigkeitserklärungen gemäß der CSRD erstellen müssen, verbindlich gelten. Diese Standards schreiben sowohl den Inhalt als auch das Format der nachhaltigkeitsbezogenen Informationen vor.

Mit den ESRS soll der Bedarf der Nutzer:innen an qualitativ hochwertigen, vergleichbaren und relevanten Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen gedeckt werden, indem Nachhaltigkeitsinformationen den Finanzinformationen gleichgestellt werden. Die ESRS legen daher qualitative und quantitative Informationen fest, die offengelegt werden müssen, wobei sowohl ein retrospektiver als auch ein zukunftsorientierter Ansatz verfolgt wird. Darüber hinaus müssen sich die offengelegten Informationen gegebenenfalls auf schlüssige wissenschaftliche Beweise stützen.

Satz 1 der ESRS deckt das gesamte Spektrum der ESG-Themen unter dem Gesichtspunkt der doppelten Wesentlichkeit ab (d. h. die Unternehmen müssen sowohl über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Gesellschaft und Umwelt als auch darüber berichten, wie sich verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte auf sie selbst auswirken) und deckt alle Informationen ab, die unabhängig von den Branchen, in denen die Unternehmen tätig sind, wesentlich sein werden.

Die Berichtsstruktur der ESRS orientiert sich an den Empfehlungen der Task Force on Climate related  Financial Disclosures (TCFD). Die ESRS umfassen daher die folgenden vier Berichtsbereiche:

-       Governance,

-       Strategie,

-       Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen,

-       Messgrößen und Ziele.

 

Der erste Satz der ESRS umfasst insgesamt 12 Entwürfe sektorunabhängiger Standards:

  • zwei "übergreifende" Standards (ESRS 1 über allgemeine Anforderungen und ESRS 2 über allgemeine Angaben), die für alle Nachhaltigkeitsfragen gelten, und zehn "thematische" Standards:
  • fünf Standards zu Umweltthemen Angelegenheiten: ESRS E1 zum Klimawandel, ESRS E2 über Umweltverschmutzung, ESRS E3 über Wasser und Meeresressourcen, ESRS E4 über biologische Vielfalt und Ökosysteme, ESRS E5 über Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft;
  • vier Standards zu sozialen Fragen: ESRS S1 über die eigene Belegschaft, ESRS S2 über Beschäftigte in der Wertschöpfungskette, ESRS S3 zu Betroffene Gemeinden und ESRS S4 zu Verbraucher und Endnutzer; und
  • ein Standard zu Fragen der Unternehmensführung: ESRS G1 über Unternehmensführung.

 

Was kommt als Nächstes?

Die Europäische Kommission wird den Satz 1 bis zum 30. Juni 2023 im Wege von delegierten Rechtsakten (eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich), gefolgt von einer Prüfungsfrist durch das Europäische Parlament und den Rat. Bis dahin wird die Europäische Kommission verschiedene Gruppen, Ausschüsse und Agenturen, einschließlich der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA), konsultieren, um sicherzustellen, dass die ESRS die Standpunkte der Mitgliedstaaten berücksichtigen und mit der einschlägigen EU-Politik und -Gesetzgebung vereinbar sind. Daher können an den endgültigen Standards, die von der Europäischen Kommission angenommen werden, noch weitere Änderungen vorgenommen werden.

Der europäische Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in der Folge bis zum 30. Juni 2024 ergänzt werden, um den Bereich abzudecken:

sektorspezifische Normen: Sie sind für alle Großunternehmen eines bestimmten Sektors verbindlich. Die erste Gruppe von zehn Sektoren

(1) Landwirtschaft und Viehzucht,

(2) Kohlebergbau,

(3) Bergbau

(4) Öl und Gas - mittel bis nachgelagert

(5) Öl und Gas - vorgelagert,

(6) Energieerzeugung und -versorgung,

(7) Straßenverkehr

(8) Herstellung von Kraftfahrzeugen,

(9) Textilien, Accessoires, Schuhe und Schmuck,

(10) Nahrungsmittel und Getränke)

werden von Set 2 umfasst, während die übrigen 31 Sektoren in den nächsten zwei Jahren erarbeitet werden sollen.