Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist nun in der gesamten EU in Kraft getreten, und die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Die mit Spannung erwartete Richtlinie verpflichtet eine Reihe von in der EU tätigen Unternehmen zur Offenlegung und Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG). Dies bedeutet, dass die Unternehmen darauf vorbereitet sein müssen, anspruchsvollere Transparenzverpflichtungen in Bezug auf ihr Engagement für Nachhaltigkeit zu erfüllen.

Die CSRD läutet ein neues Tempo des regulatorischen Wandels ein, und viele Unternehmen sind davon betroffen. Sie stehen vor transformativen Veränderungen, die die Bedeutung von Nachhaltigkeitsfragen innerhalb ihrer Strategie, ihrer Unternehmensführung und ihres Risikomanagements stärken sollen. Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie jetzt mit den Vorbereitungen beginnen und auf dem richtigen Weg sind, um diese neue Richtlinie zu erfüllen? Unsere Expertinnen und Experten haben dargelegt, was Unternehmen tun müssen, um jetzt für die kommenden Anforderungen gerüstet zu sein. Laden Sie unseren Leitfaden unten herunter.

Warum diese neue Richtlinie?

Das Hauptziel der CSRD besteht darin, eine standardisierte und gemeinsame Sprache für Nachhaltigkeitsinformationen zu definieren und die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das gleiche Niveau wie die Finanzberichterstattung zu bringen. Dieser Schritt ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu den Zielen des Europäischen Green Deals und dem Ziel, den EU-Kontinent bis 2050 klimaneutral zu machen.

Die Richtlinie zielt darauf ab, die Qualität der Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, indem sie die Verwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für alle Unternehmen im Geltungsbereich der CSRD vorschreibt.

Welche Unternehmen/Konzerne sind betroffen?

Mit der neuen Richtlinie wird der Kreis der Unternehmen, die der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, erweitert: Rund 2.000 Unternehmen in Österreich müssen die neuen Regeln einhalten. Neben jenen, die bereits derzeit schon einer Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, fallen alle großen Unternehmen ab 01.01.2025 unter den Anwendungskreis. Das sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen:

-       mehr als € 40 Mio Umsatz p.a.

-       mehr als € 20 Mio Bilanzsumme

-       mehr als 250 Mitarbeitende

Andere Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich fallen, werden angesichts der Verpflichtung, die gesamte Wertschöpfungskette zu berücksichtigen, wahrscheinlich stärker unter Druck geraten, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen. Laden Sie unseren Leitfaden herunter, um die vollständigen Kriterien zu erfahren.

Über welche Informationen müssen die Unternehmen Bericht erstatten?

Unternehmen, die in den Geltungsbereich der CSRD fallen, müssen über ihre Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfragen berichten und darüber, wie sich Nachhaltigkeitsfragen auf die Entwicklung, Leistung und Position des Unternehmens auswirken (bekannt als "doppelte Wesentlichkeit").