Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Wenn Ihr Unternehmen noch nie Nachhaltigkeitserklärungen veröffentlicht hat, sie jedoch die Größengrenzen überschreiten, in dem Sie mehr als € 40 Mio Umsatz erwirtschaften und mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen, sind folgende Schritte in den nächsten 3 Jahren umzusetzen:

Zwischen jetzt und Ende 2023

  • Machen Sie sich mit den Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und dem Inhalt der CSRD (Ziele, Berichtsstruktur, Methoden usw.) vertraut.
  • Führen Sie eine erste Wesentlichkeitsprüfung durch und stellen Sie Ihre wichtigsten spezifischen Nachhaltigkeitsthemen (Auswirkungen, Risiken und Chancen) dar.
  • Erarbeiten sie eine Vision des Berichtsbedarfs (Strategien, Aktionspläne und zugehörige Indikatoren)
  • Führen Sie auf dieser Grundlage eine Diagnose Ihres Unternehmens durch (Prozesse, Systeme, Instrumente), um so schnell wie möglich eine erste Vorstellung von dem einzuschlagenden Weg zu erhalten und die durchzuführenden Maßnahmen zu planen.
  • Erstellen Sie einen Plan zur Anpassung der Geschäftsabläufe, der Prozesse, der Berichterstattung und des Kontrollrahmens für Informationen sowie der Informationssysteme
  • Integrieren Sie in Ihren Aktionsplan die genauen Anforderungen an die Informationserhebung, wie sie in den sektorunabhängigen Standards vorgesehen sind, die am 22. November 2022 von der EFRAG herausgegeben und der Europäischen Kommission zur endgültigen Genehmigung im Juni 2023 vorgelegt wurden

 In den Jahren 2024 und 2025

  • Verfeinerung der Wesentlichkeitsbewertung und Bestimmung der zu veröffentlichenden Informationen
  • Implementierung der neuen Prozesse und Berichtssysteme
  • Sammeln Sie die Informationen, die Sie für Ihre ersten Nachhaltigkeitserklärungen benötigen
  • Legen Sie den genauen Inhalt der Erklärungen fest und wie er sich in Ihren Lagebericht einfügen wird
  • Verfassen Sie Ihre Nachhaltigkeitserklärungen auf der Grundlage der sektorunabhängigen ESRS, die Ende Juni 2023 im Wege eines delegierten Rechtsakts von der Europäischen Kommission angenommen werden.
  • Integrieren Sie gegebenenfalls in Ihren Aktionsplan die Anforderungen an die Informationssammlung, die sich aus den ersten zehn sektorspezifischen Berichterstattungsstandards ergeben, die Mitte November 2023 von der EFRAG herausgegeben und der Europäischen Kommission zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden sollen (Veröffentlichung der 41 sektorspezifischen Standards über drei Jahre verteilt)

Im Jahr 2026

  • Veröffentlichen Sie Ihre erste Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2025 in Übereinstimmung mit den ESRS, sowohl auf sektorunabhängiger als auch auf sektorspezifischer Ebene (falls zutreffend - muss für sektorspezifische Standards noch bestätigt werden) - im ersten Jahr der Anwendung sind keine Vergleichsinformationen anzugeben
  • Die integrierte Berichterstattung im Lagebericht ist im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit zu unterziehen.
  • Die genauen Vorgaben zur Durchführung dieser Prüfungshandlungen sind noch abzuwarten, das diese von der Übernahme der CSRD in nationales Recht abhängen