Erklärung des Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit zur Festsetzung des Fondsbeitrages und der Kammerumlage für Wiener Ärzte

Derzeit erhalten Wiener Ärzte die Erklärung des Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2017 zur Festsetzung des Fondsbeitrages und der Kammerumlage für das Jahr 2020.

Für die Ermittlung des Fondsbeitrages sind alle monatlichen Lohnabrechnungen 1-12/2017 oder das Jahreslohnkonto des Dienstgebers des Jahres 2017 vorzulegen. Dies ist notwendig, damit das Grundgehalt (ohne Zuschläge oder Zulagen) als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.

Diese Erklärung ist samt den Beilagen bis 15. September 2020 an die Ärztekammer für Wien zu übermitteln. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich!