Fristen für die Einreichung der Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss und ein allfälliger Lagebericht (bzw Teile daraus) sind spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht von den verantwortlichen Organen einzureichen.

Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften umfasst die Offenlegung auch den Bestätigungsvermerk. Diese Frist ist für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtagen, die vor dem 01.01.2021 liegen, daher für alle Jahresabschlüsse 2020 auf 12 Monate verlängert. Daher sind die Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 nicht bis spätestens 30.09.2021, sondern erst bis 31.12.2021 beim Firmenbuch offen zu legen.