Gutachterliche Bewertungen

Bei verschiedenen gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen ist die Ermittlung eines angemessenen Wertes notwendig.

Mithilfe anerkannter Bewertungsverfahren liefern wir Ihnen objektivierte Unternehmenswerte und bieten Ihnen nicht nur ein hohes Maß an Qualitätsstandards sondern schaffen überdies ein Höchstmaß an Wertsicherheit.

Wir ermitteln nach den Grundsätzen des Standards „Unternehmensbewertung“ der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KFS BW 1). 

Auf einen Blick

  • Unternehmensbewertung für die Ermittlung von Umtauschverhältnissen
  • Barabfindungen oder Ausgleichszahlungen bei aktien- und umwandlungsrechtlichen Maßnahmen wie Verschmelzung, Squeeze-out
  • Wertermittlung und Prüfung der Werthaltigkeit bei der Durchführung von Sachkapitalerhöhungen
  • Gesellschaftereintritte und -austritte
  • Abfindungsfälle im Familienrecht
  • Erstellung von Schiedsgutachten

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