Jahresabschluss

Gesetzliche Vorgaben legen fest, in welchen Zeiträumen und in welchem Umfang Unternehmen über Ihre finanzielle Entwicklung zu berichten und einen Jahresabschluss zu erstellen haben.

Unabhängig davon, wie Sie Ihre Finanzbuchhaltung organisiert haben, unterstützen wir Sie bei der effizienten Erstellung Ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragsinformationen. So garantieren wir Ihnen verlässliche Informationen, wann immer Sie diese benötigen.

Auf Ihren Wunsch erstellen wir den Abschluss nach UGB, IFRS oder anderen länderspezifischen Regelungen, sowie ergänzend als Grundlage für Ihre Steuererklärungen nach steuerrechtlichen Vorgaben. Sofern Ihr Jahresabschluss seitens eines externen Abschlussprüfers geprüft wird, übernehmen wir wenn gewünscht die diesbezügliche Beratung und Betreuung der Abschlussprüfung als Sparring-Partner auf Augenhöhe.

Für Unternehmen, die gesetzlich zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet sind, erledigen wir die korrekte Übermittlung an das zuständige Firmenbuchgericht. Ergänzend zu Ihren betrieblichen Steuererklärungen veranlassen wir auch die Datenübermittlung der elektronischen Steuerbilanz („E-Bilanz“) an die Finanzverwaltung. 

 

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