Internationales Steuerrecht

International tätige Unternehmen müssen sich vielen komplexen steuerliche Fragen stellen, zum Beispiel der Besteuerung im Ausland, der Abschlussbesteuerung im Inland (sog. Entstrickung), der Vermeidung von Doppelbesteuerung oder der Einhaltung von Melde- und Compliance-Vorschriften. In sämtlichen Bereichen des Internationalen Steuerrechts sowie des Europäischen Steuerrechts stehen Ihnen unsere Experten zur Seite und helfen Ihnen, mögliche Fallstricke im Ausland zu vermeiden.

Nicht nur große Konzerne agieren international, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen errichten Produktions- und/oder Vertriebseinheiten im Ausland, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Gleichzeitig nutzen auch viele Mitarbeiter die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit zum Beispiel bei einer Tochtergesellschaft im Ausland zu arbeiten.

Der rechtliche Rahmen im Bereich des internationalen Steuerrechts verschärft sich durch nationale oder supranationale (OECD, EU) Maßnahmen zunehmend. Dies birgt steuerliche Risiken im Hinblick auf betriebswirtschaftlich notwendige Auslandsinvestitionen. Zugleich stehen die Staaten aber auch im Steuerwettbewerb zueinander, wie sich in der Absenkung internationaler Unternehmenssteuersätze insbesondere in Osteuropa zeigt.

Wir bieten Ihnen umfassende praktische und wissenschaftliche Expertise auf allen Gebieten des Internationalen Steuerrechts und des Europäischen Steuerrechts. Unser Team aus erfahrenen, international tätigen Steuerberatern sorgt dafür, dass Sie Ihre Unternehmensziele rechtssicher und steuereffizient verwirklichen können.

  • Steueroptimierte Strukturierung Ihrer Auslandsinvestition im Hinblick auf das österreichische Recht sowie in Zusammenarbeit mit den ausländischen Mazars-Büros im Hinblick auf das ausländische Recht
  • Umstrukturierungen internationaler Unternehmen und Unternehmensgruppen
  • Auslandsinvestitionen über Betriebsstätten und Personengesellschaften
  • Einhaltung von Compliance-Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
  • Errichtung internationaler Holdingstrukturen
  • Beratung im Zusammenhang mit Rechtsänderungen infolge der Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD), vor allem bei der Hinzurechnungsbesteuerung und hybriden Gestaltungen
  • Wegzug natürlicher Personen und Vermeidung steuerlicher Risiken bei Entstrickungsszenarien
  • Beratung und Strukturierung im Hinblick auf die Entlastung von österreichischen Quellensteuern
  • Immobilieninvestitionen in Österreich

* Pflichtfelder

Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für die Zuordnung für eventuelle Rückfragen gespeichert werden. Ich habe die Erklärung zum Datenschutz gelesen und akzeptiere diese.