Unternehmens- und Vermögensnachfolge

In jeder Phase des Lebens gibt es besondere Herausforderungen: Gründungen, Investitionsentscheidungen, Schenkungen, Nachfolgen, Testament ... Je früher die Planung einsetzt, umso flexibler sind die Möglichkeiten der Gestaltung. Unsere Experten nehmen sich gerne Zeit und beraten Sie umfassend.

Fragen aus dem Erb- und Steuerrecht sowie dem Bewertungsrecht müssen themenübergreifend beantwortet werden. Eine umfassende und rechtzeitige Planung spielt dabei eine erhebliche Rolle und trägt wesentlich zu der Machbarkeit des unternehmerischen Generationswechsels bei.

Neben der rechtlichen Beratung stehen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Finanzierungsfragen, die Bedürfnisse und Interessen des Unternehmers und seiner Familie sowie die Erwartungen von Management, Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Kreditwirtschaft und Investoren im Fokus unserer Beratung. Um bei diesen komplexen Gestaltungsfragen gute Ergebnisse zu erzielen, bestehen unsere Teams nach Bedarf aus Steuerexperten, fachkundigen Wirtschaftsjuristen und Wirtschaftsprüfern. So erhalten Sie maßgeschneiderte, steueroptimierte Lösungskonzepte. Unser Beratungsspektrum:

Das Nachfolgethema umfasst neben vielen familiären und durchaus auch psychologischen Aspekten ein weites Spektrum von Themen. Es ist die Schnittstelle vom Erbrecht als Teil des Zivilrechts und dem Erbschaftsteuerrecht.

Natürlich spielt die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei jeder Nachfolgeplanung bereits im Vorfeld eine wichtige Rolle.

Nicht zu vernachlässigen ist aber auch das Thema der Ertragsteuerbelastung im Erbfall. Diese sollte bei jeder guten Beratung vermieden werden. Es gilt daher, steuerliche Konstrukte wie Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen zu erkennen und darauf zu achten, dass die jeweiligen Wirtschaftsgüter ihre Betriebsvermögenseigenschaft auch im Erbfall nicht verlieren. Auch im Rahmen der Erbauseinandersetzung kann es zu einer Aufdeckung von stillen Reserven kommen, wenn die Wirtschaftsgüter unter den Erben nicht entsprechend der Erbquoten verteilt werden. Bei Übertragung von Immobilien spielt natürlich auch die Grunderwerbsteuer eine Rolle, die wir für Sie im Auge haben.

Für jegliche steuerliche Belastung ist die Bewertung des Vermögensgegenstandes entscheidend. Wesentliche Unterschiede ergeben sich bereits bei der Bewertung von Immobilien und Bewertung von Unternehmen. Unsere fachübergreifende ganzheitliche Beratung ist unerlässlich für eine erfolgreiche Konzeption und reibungslose Umsetzung einer Unternehmensnachfolge.

Unsere Spezialisten haben zahlreiche erfolgreiche Unternehmensnachfolgen beraten und deren Umsetzung begleitet. Wir sind mit dieser besonders sensiblen Situation vertraut und vermitteln unsere vielfältigen Erfahrungen verständlich, menschlich und mit der erforderlichen Kenntnis der Zusammenhänge. Dabei hat sich die bei uns gewohnte reibungslose interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- und IT-Beratern, Corporate-Finance-Spezialisten und Gutachtern für Immobilienbewertung bewährt.

Wir bewerten Ihr Unternehmen nach den gängigen und einschlägigen Unternehmensbewertungsmethoden. In diesem Zusammenhang arbeiten wir eng zusammen mit unseren Kollegen der Corporate Finance & Consulting.

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