Corona Prämie 2021

Die Abgabenfreiheit von Corona Prämien für 2021 wurde vom Plenum des Nationalrats am 16.12.2021 beschlossen. Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:
  • Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer*innen, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 sind bis zur Höhe von € 3.000,00 abgabenfrei.
  • Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022 erfolgen.
  • Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ).
  • Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
  • Die Corona Prämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
  • Die Corona Prämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.

Die Corona Prämie kann auch im Jänner 2022 rückwirkend für den Dezember 2021 abgerechnet werden.

Eine Mustervorlage für die Vereinbarung mit ihren Mitarbeiter*innen können Sie hier herunterladen:

Dokument

Vorlage für die Zusage von einer Corona Prämie 2021