Covid-19 Förderungen Updates

Härtefall-Fonds

Die Antragstellung für Phase 2 des Härtefallfonds ist seit 20.04.2020 möglich. Neben den persönlichen Daten sind beim Antrag auch die Betriebseinnahmen und falls vorhanden, positive Nettonebeneinkünfte (z.B. VuV oder nichtselbständige Tätigkeit), zu berücksichtigen. Die Berechnung der Nettonebeneinkünfte erfolgt mit dem Durchschnittsteuersatz des letzten Steuerbescheides. 

Härtefall-Fonds Land- und Forstwirtschaft

Die Antragstellung für Phase 2 des Härtefallfonds für Land- und Forstwirte ist seit  17.04.2020 via Online-Formular über www.eama.at möglich. 

Corona-Hilfs-Fonds

Die Antragstellung für den Fixkostenzuschuss wurde von Mitte April auf Anfang Mai verschoben. Laut Auskunft ist die Beantragung des Fixkostenzuschusses unabhängig von der Beantragung der Garantie des Corona-Hilfs Fonds möglich.

Liquidität rasch sichern. Dies ist eine Übersicht des AWS für die Garantien die Sie für KMUs im Zusammenhang mit Covid-19 anbieten. Unter anderem auch die Garantie für des Corona-Hilfs-Fonds

Existenzsicherungszuschuss WK NÖ

Nach dem Infoschreiben der Wirtschaftskammer Niederösterreich ist eine Förderung aus dem Existenzsicherungsfonds der Wirtschaftskammer Niederösterreich Existenzsicherungsfonds kein Ausschlussgrund für die Bundes-Unterstützungsfonds (Härtefallfonds, Hilfsfonds).

Bei der Berechnung der Unterstützungshöhe aus den Mitteln des Existenzsicherungsfonds werden die Zuschüsse aus dem Härtefallfonds berücksichtigt bzw. angerechnet.

Daher ist voraussichtlich parallel zur Antragstellung des Härtefallfonds auch eine Beantragung der übrigen bundesländerspezifischen Förderungen (z.B. Mietzuschuss Burgenland) möglich.

Zu beachten ist dabei allerdings, dass es eventuell zur Rückzahlungen von bereits gewährten Zuschüssen kommen kann.

Corona-Familienhärteausgleichs

Die Beantragung des Corona-Familienhärteausgleichs ist seit 15.04.2020 möglich. Infos dazu auf https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html

Erstattung von Stornogebühren bei Schulveranstaltungen

Die Antragstellung für die Erstattung von Stornogebühren bei Schulveranstaltungen ist ab 27.04. möglich. Infos dazu auf https://oead.at/de/der-oead/schulstornofonds/