Förderungs-Update: Antragsstart für NPO-Unterstützungsfonds und Erinnerung Antragstellung Härtefallfonds

Laut Information des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport können Anträge zum NPO- Unterstützungsfonds für das erste Halbjahr 2021 von 08. Juli bis 15. Oktober 2021 gestellt werden.

Neu dabei ist, dass Kosten für COVID-19-Tests auch unter bestimmten Bedingungen bis 12.000 Euro auch außerhalb des Einnahmenausfalls gefördert werden.

Nähere Informationen zum NPO-Unterstützungsfonds finden Sie in der Information des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport:

„NPO-Unterstützungsfonds im Überblick“

Erinnerung Antragstellung Härtefallfonds – Frist 31.07.2021

Eine Antragstellung zur Phase 2 ist bis einschließlich 31.07.2021 möglich. Für die Anträge gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (insbesondere keine Ruhendmeldung). Für die Ermittlung des Umsatzeinbruches wird als Vergleichszeitraum das Jahr 2019 herangezogen.

Nähere Informationen können von der Homepage der Wirtschaftskammer entnommen werden:

Härtefall-Fonds | Phase 2 - Sicherheitsnetz für Unternehmer

Bei weiteren Fragen zu diesen Themen stehen wir Ihnen jederzeit auch gerne persönlich telefonisch oder per E-Mail beratend zur Seite!

Dokument

NPO-Unterstützungsfonds im Überblick