Update Ausfallbonus

Stand 19. April 2021

Erhöhung des Ausfallbonus für März und April

Der seit Mitte Februar beantragbare Ausfallbonus wird für rasche zusätzliche Liquidität im März und April von 15% auf 30% angehoben. Im gleichen Zug wird auch die Obergrenze für diese beiden Monate von € 30.000 auf € 50.000,- angehoben.

Erweiterung des Ausfallbonus für Privatzimmervermieter sowie für Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank

Darüber hinaus ist der Ausfallsbonus seit 19.04.2021 auch für folgende Betriebe beantragbar:

  • Vermieterinnen und Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten
  • Gewerbliche touristische Vermieterinnen und Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank
  • Urlaub am Bauernhof-Betriebe

Die Anträge können ab sofort über die „Agrar Markt Austria“(www.ama.at) eingebracht werden. Für Privatzimmervermieterinnen und -vermieter im Tourismus welche bisher aufgrund der Einkunftsart nicht antragsberechtigt waren, gibt es einen weiteren Zuschuss von monatlich 10%. Dieser soll der Existenzsicherung zahlreicher Betriebe dienen.