Umsatzsteuer – Unechte Steuerfreiheit bei sonstigen Leistungen iZm Covid-Tests und -Impfstoffen

Zur Reduktion der Kosten im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gelten die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Covid-19-Tests und -Impfstoffen, sowie eng mit diesen Diagnostika oder Impfstoffen zusammenhängende sonstige Leistungen (z.B. Leistungen zur Kühlung, Transport, Erhebung des Impfstoffbedarfs, u.v.m.) als echt steuerfrei. Diese Regelung ist zeitlich befristet und gilt im Zeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2022.

Der Unternehmer kann auf die Anwendung der Umsatzsteuer-Befreiungsbestimmung verzichten. Der Verzicht kann einmalig ausgeübt werden und wirkt generell, d.h. für alle Umsätze des Unternehmers. Die unechte Steuerbefreiung der ärztlichen Leistung kann auch bei Verzicht der Umsatzsteuer-Befreiungsbestimmung weiterhin angewendet werden.