CONCISA Erklärungen: 15/09/2022- Fristen für Wien

Die Erhebung der Einkommensdaten erfolgt über das Erklärungsformular der Concisa, welches spätestens 15. September 2022 an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien zu übermitteln ist.

Das Formular finden Sie unter der Rubrik „Ärzte & Zahnärzte/ Download-Broschüren & Formulare“ auf der Concisa-Homepage (www.concisa.at).

Grundsätzlich sind zur Berechnung des Fondsbeitrages 2022 die Daten des Jahres 2019 erforderlich. Sollten Sie sich jedoch erst nach 2019 in die Ärzteliste/Zahnärzteliste eintragen haben lassen, sind die Einkommensdaten des Jahres 2022 maßgebend.

Für Bezieher und Bezieherinnen einer Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds, die weiterhin eine ärztliche bzw. zahnärztliche Tätigkeit ausüben, besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Beitragspflicht (ausgenommen sind die Beiträge zur Krankenunterstützung) befreien zu lassen. Anträge gelten rückwirkend mit dem Monat, ab dem die Altersversorgung bezogen wird, müssen aber jedenfalls innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der Altersversorgung gestellt werden. Andernfalls gilt die Befreiung erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingelangt ist.