Newsletter August 2023

Unser monatliches Update rund um alle aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Steuer und Wirtschaft. So bleiben Sie und Ihr Unternehmen immer auf dem Laufenden.
Neuregelungen bei Umgründungen

Neuregelungen bei Umgründungen

In einer globalisierten Welt finden Umgründungen auch grenzüberschreitend statt. Daher hat die EU die Mobilitäts-Richtlinie erlassen, die von Österreich durch das EU-Umgründungsgesetz umgesetzt wird.

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Kleinunternehmerpauschalierung und Energiekostenzuschuss

Im jüngst veröffentlichten Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2023 finden sich auch Neuigkeiten zur Kleinunternehmerpauschalierung sowie zum Energiekostenzuschuss.

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Kleinunternehmerpauschalierung und Energiekostenzuschuss
Einlagen von Grundstücken in die eigene Körperschaft

Einlagen von Grundstücken in die eigene Körperschaft

Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied kürzlich, dass eine zivilrechtliche Schenkung eines Grundstücks an eine bereits überschuldete Körperschaft Immobilienertragsteuer auslöst.

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Firmenbuch-Offenlegungspflicht

Die Sonderfristen bezüglich der Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen laufen aus. Für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2022 gilt die reguläre Firmenbuch-Offenlegungspflicht bis 30.09.2023.

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Firmenbuch-Offenlegungspflicht
Selbstanzeige bei Ergänzungsersuchen zu Kapitaleinkünften

Selbstanzeige bei Ergänzungsersuchen zu Kapitaleinkünften

Ob die Erstattung einer Selbstanzeige noch möglich ist, hängt davon ab, in welcher Deutlichkeit Ergänzungsersuchen oder Kontrollmitteilungen vom Finanzamt ausformuliert wurden.

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Grunderwerbsteuer bei Erwerb durch die letzte gesellschaftende Person

Eine Personengesellschaft erlischt ohne Liquidation, wenn nur eine gesellschaftende Person verbleibt. Das Gesellschaftsvermögen geht dann auf die letzte gesellschaftende Person über. Grunderwerbsteuerliche Begünstigungen können nicht in Anspruch genommen werden.

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Grunderwerbsteuer bei Erwerb durch die letzte gesellschaftende Person
Arbeitgeber:innen überlassen Dienstnehmer:innen Pkw

Arbeitgeber:innen überlassen Dienstnehmer:innen Pkw

Setzt sich die Entlohnung einer nahestehenden Person sowohl aus Geld- als auch aus Sachleistungen zusammen, ist die fremdübliche Höhe der Sachleistung entscheidend. Die Sachleistung ist mit dem Marktwert und nicht laut Sachbezugswerteverordnung zu bewerten.

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