Cyber Security Schecks 2023

Österreichische KMUs, die der NIS2-Richtlinie unterliegen und verpflichtet sind, Cyber-Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, erhalten Unterstützung durch Cyber-Security-Schecks. Diese Maßnahme wird vom Nationalen Koordinierungszentrum für Cybersicherheit (NCC-AT) in Zusammenarbeit mit dem BKA und der FFG durchgeführt.

    

Hintergrund und Ziel der Maßnahme

Die NIS2-Richtlinie schreibt vor, dass bis zum 17. Oktober 2024 viele Unternehmen verbindliche Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten im Bereich der Cybersicherheit umsetzen müssen. Das Ziel der Richtlinie ist es, ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit auf europäischer Ebene zu gewährleisten. Ein wichtiger Bestandteil dieser Sicherheitsstrategie ist die Stärkung der Sicherheit und der Fähigkeit zur Abwehr von Cyberangriffen in Unternehmen.

Die Ausschreibung der Cyber-Security-Schecks 2023 zielt darauf ab, österreichische KMUs in bestimmten Sektoren, die unter den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fallen, durch Förderung bei der Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Dadurch soll eine Sensibilisierung für die verbindlichen Sicherheitsmaßnahmen, die sich aus der nationalen Umsetzung der NIS2-Richtlinie ergeben, erreicht werden und die Vorbereitung der betroffenen KMUs erleichtert werden.

 

Förderungsumfang

Der Cyber-Security-Scheck unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung technischer Sicherheitsmaßnahmen gemäß NIS2, um die Sicherheit und die Fähigkeit zur Abwehr von Cyberangriffen ihrer Netz- und Informationssysteme zu stärken. Gefördert werden Kosten für Technologien sowie Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der technischen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, wie beispielsweise Cyber Security Schulungen von Mazars oder unser NIS II Readiness-Assessment.

 

Wichtige Informationen und Voraussetzungen

Ein Unternehmen kann maximal einen Cyber-Security-Scheck erhalten. Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate und kann nicht verlängert werden. Die Förderung muss vor der Umsetzung der Maßnahme beantragt werden, und der Projektstart muss spätestens bis zum 1. April 2024 erfolgen.

Förderfähige Unternehmen sind mittlere Unternehmen (MU) mit bis zu 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro, sowie Kleinunternehmen (KU) mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. Euro oder Jahresbilanz. Die Unternehmen müssen eine Niederlassung in Österreich haben, unter die NIS2-Richtlinie fallen und bestimmten Sektoren angehören. Weitere Informationen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung Beratung zur NIS2 in Anspruch zu nehmen, um die Erfüllung der genannten Voraussetzungen zu überprüfen.

 

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt maximal 10.000 € pro Cyber-Security-Scheck. Die Förderquote beträgt höchstens 40 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich und des Programms DIGITAL Europe der Europäischen Kommission.

 

Weitere Informationen

Die Förderung unterliegt den De-minimis-Bestimmungen. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach dem Ende der Ausschreibung durch ein Ziehungsverfahren per Zufallsprinzip. Alle Anträge, die innerhalb des festgelegten Einreichungszeitraums bei der FFG eingehen, werden berücksichtigt. Die Anzahl der gezogenen Anträge entspricht dem zur Verfügung stehenden Budget. Anträge, die nicht gezogen werden, können aus Budgetgründen abgelehnt werden. Weitere Informationen über die Förderung finden Sie hier.

Quelle: Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)

      

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