Indirekte Steuern: Umsatzsteuer

EU-Recht oder nationales Recht? Obwohl die Mehrwertsteuersystemrichtlinie die Grundlagen für das nationale Umsatzsteuerrecht der einzelnen Mitgliedstaaten der EU vorgibt, ist es den Ländern gestattet, bestimmte Regelungen unterschiedlich auszugestalten. Finanzielle Effekte, die die Marge eines Geschäfts zum Schmelzen bringen, sind oft genug das Ergebnis. Unsere Experten beraten Sie, worauf Sie achten müssen.

Im Arbeitsalltag geht oft unter, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen umsatzsteuerliche Pflichten im Ausland zu erfüllen haben. Sanktionen für die Geschäftsführung und signifikante finanzielle Belastungen lassen meistens nicht lange auf sich warten.

Darüber hinaus wird häufig außer Acht gelassen, dass es durchaus möglich sein kann, dass Rechnungen zwischen österreichischen Unternehmen ausländische Umsatzsteuer enthalten müssen. Die (dann unberechtigterweise) in Rechnung gestellte österreichische Umsatzsteuer ist beim Vertragspartner nicht als Vorsteuer abzugsfähig. Sanktionen für die betroffenen Unternehmen im Ausland und unerfreuliche Diskussionen mit den österreichischen Vertragspartnern, denen der Vorsteuerabzug in Österreich versagt wurde, sind häufig die Folge.

In Zeiten stetig sinkender Ertragssteuersätze gewinnen die indirekten Steuern, nicht zuletzt durch die steigende Aufmerksamkeit bei der Finanzverwaltung im In- und Ausland, weiterhin an Bedeutung. Und im Tagesgeschäft müssen Sie als Unternehmen wissen,

  • ob Sie Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen.
  • wenn ja, die welchen Landes?
  • welcher Steuersatz zur Anwendung kommt.
  • ob ggf. Befreiungsvorschriften greifen?
  • welche umsatzsteuerlichen Pflichten sich daraus für Ihr Unternehmen ergeben und wo?

Wir helfen Ihnen gerne weiter: schnell, kompetent und praxisorientiert. Unsere Global Indirect Tax Group umfasst ein weltweites Netzwerk von Spezialisten, die Unternehmen ausschließlich auf dem Gebiet der indirekten Steuern, d. h. Umsatzsteuer und Zoll, Außenwirtschaftsrecht und Verbrauchsteuern, beraten. Aufgrund unserer Präsenz in nahezu allen europäischen Ländern und weltweit in allen wesentlichen Wirtschaftszentren, lösen wir Ihre umsatzsteuerlichen Probleme und helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer umsatzsteuerlichen Verpflichtungen – wo auch immer Sie tätig sind.

Das Beratungsangebot der Global Indirect Tax Group umfasst im Schwerpunkt Umsatzsteuer neben der individuellen Beratung unter anderem 

  • Durchführung von Umsatzsteuer-Reviews und Due Diligences
  • Optimierung von Waren- und Dienstleistungsströmen (sog. Business Model Optimization)
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Handbüchern
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen bzw. Umsatzsteuersonderprüfungen
  • Umsatzsteuerberatung an der Schnittstelle zur IT
  • Umsatzsteuerliche Risikomanagement-Konzepte
  • Umsatzsteuerberatung im M&A-Prozess
  • Mitarbeiter-Schulungen im In- und Ausland
  • Outsourcing von umsatzsteuerlichen Compliance-Tätigkeiten

* Pflichtfelder

Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für die Zuordnung für eventuelle Rückfragen gespeichert werden. Ich habe die Erklärung zum Datenschutz gelesen und akzeptiere diese.